Förderrichtlinien Orscheler helfen Orschelern e.V.
Wie in unserer Satzung niedergelegt, verfolgt unser Verein Orscheler helfen Orschelern e.V. ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Unser Ziel ist es, unverschuldet in Not geratene, bedürftige, Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, durch Eigenleistungen, unser Netzwerk oder Sachleistungen zu unterstützen. Geldzuwendungen sind für uns keine nachhaltige Unterstützung und daher kein befürworteter Weg.
Wir unterstützen bei
- Alter / Krankheit
- Arbeitsplatzsuche
- Wohnungssuche
- Opfer von Gewalt oder Vertreibung
- Opfer von Naturgewalten
- Akuten gesundheitlichen Problemen oder Lebensumständen
- Benötigtem Sonderbedarf
Wenn Sie oder jemand aus Ihrem Umfeld Hilfe benötigt, kontaktieren Sie uns bitte mit Schilderung der Situation unter:
Orscheler helfen Orschelern e.V.
c/o Zaklina Koch
An den drei Hasen 3
61440 Oberursel
info@orscheler-helfen-orschelern.de
Wir prüfen zuerst, ob Ihre Anfrage grundsätzlich unter unsere Förderzwecke fällt, und stellen Ihnen bei positiver Entscheidung einen Paten aus unserem Vorstand zur Seite.
Dieser prüft den Bedarf, und ob andere / staatliche Förderungen hierfür existieren.
Sollte es keine anderen Förderwege geben, beschließt der gesamte Vorstand über die Art und Umfang der Förderung durch Orscheler helfen Orschelern e.V.